Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte

Die Richtlinie gemäß §§ 43b, 53b SGB XI zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Einrichtungen der Pflege vom 19. August 2008, aktualisiert im November 2016, gibt eine jährliche Fortbildung im Umfang von 16 Stunden (2 Tage) vor. Die Kosten betragen 320 Euro pro Person.

Der Termin der Fortbildung ist dabei von dem Ihrerseits gewählten Thema abhängig. Das können z.B. folgende Themen sein:

  • Gerontopsychiatrische Grundlagen (Betreuungskräfterichtlinie, Begriffe…)
  • Krankheitsbilder (Demenz, Depression, Schizophrenie, bipolare Störungen…)
  • Ernährung und Krankheiten im Kontext
  • Betreuungsmodelle
  • Recht (Haftung, Schweigepflicht, Pflegerecht, freiheitsentziehende  Maßnahmen…)
  • Kommunikation mit an Demenz Erkrankten
  • Validation
  • Beschäftigungsplanung und Freizeitgestaltung
  • Kreatives Arbeiten (praktische Übungen: Singen, kreatives Gestalten, Märchenarbeit…)
  • Aktivierung (Gymnastik, Spiele, Gedächtnistraining…)

Wir führen die Themen regelmäßig durch. Nennen Sie uns einfach Ihr Wunschthema und Ihren Wunschzeitraum, dann haben wir eine Grundlage zur Abstimmung.